Der kleine Zeh und das Bundesministerium für Arbeit

Hartz IV Center
Ausgangssituation: Ich hab mir vor knapp 8 Wochen den kleinen Zeh gebrochen. Verbunden mit einer etwas tieferen Schnittwunde, die mit 5 Stichen auf weniger als einem Zentimeter genäht wurde.

4 Wochen Schiene – der Arzt hätte ja den Bruch lieber gegipst, aber ich mußte ja alle 2 Tage zum Hausarzt wegen der Schnittwunde.
Nach den 4 Wochen war natürlich nicht alles ok.
Nach gut 5 Wochen auch nicht. Ich wurde zu einem Facharzt geschickt wegen Verdacht auf Thrombose.
War es zum Glück nicht. Nur eine Entzündung im Fuß.
Krankschreibung für weitere eineinhalb Wochen.

Nach 7 Wochen konnte ich immer noch nicht laufen. Der Zeh schmerzt, der Fuß ist geschwollen.
Der Arzt will mich nach einer Woche nochmal sehen. Und schreibt mich nicht krank.
Aus rechtlichen Gründen. Weil der Unfall jetzt über 6 Wochen her ist.

Als Arbeitnehmer kriegt man dann Krankengeld und auch eine Krankschreibung.
Ich bin aber in Hartz IV.
Klar, ich krieg mein Hartz IV weiter.
Aber das ist ja auch an Bedingungen geknüpft – wie z.B. „Einladungen“ Folge zu leisten. Sich bewerben. Zu Bewerbungsgesprächen zu gehen.
Während ich laut Arzt nicht arbeitsfähig bin, er mir aber aus rechtlichen Gründen keine Krankmeldung ausstellen darf?

Das wollte ich genauer wissen.

Erster Anruf bei der Krankenkasse. Klar, geht sie nichts an, sie müssen für Hartzer kein Krankengeld zahlen. Ich bleibe weiter in der Grundsicherung.
Ob da ein Arzt eine Krankmeldung nach 6 Wochen schreiben darf, wissen sie nicht.
Wäre ich in einem Beschäftigungsverhältnis, würden sie natürlich Krankengeld zahlen. Bin ich aber nicht.
Ich soll die Ärztekammer fragen. Die ist aber nicht zu erreichen.

Wer sollte das wissen?
Das Bundesministerium für Gesundheit!
$Suchmaschine angeworfen – die 115 ist die richtige Nummer. Die ist aber aus meiner Region noch nicht zu erreichen.
Denkt Euch Euren (und meinen) Kommentar.
Noch eine Nummer gefunden. In Bonn angerufen.
Nach einer längeren Diskussion war man sich dort einig, daß sowas das Gesundheitsministerium nichts angeht, sondern das Arbeitsministerium zuständig ist.

Ich habe eine Flatrate – das Bundesministerium für Arbeit in Berlin anrufen.
Freundlicher, aber ratloser Mensch. Er ruft mich zurück.
Tat er auch – und ich war etwas erstaunt.
Es ist richtig – als Hartzer bekomme ich nach 6 Wochen keine Krankmeldung mehr vom Arzt.
Ich muß weiterhin Bewerbungen schreiben, auf Aufforderung zum Hartz IV – Center gehen und darf Bewerbungsgespräche nicht ablehnen.
Ich kann mir allerdings vom Arzt ein Attest ausstellen lassen, daß ich nicht arbeitsfähig bin.
Auf eigene Kosten.
Von Hartz IV.

Das ist ein Zwei-Klassen-Gesundheits-System!

Jetzt habe ich ja kein Problem damit.
Ich kann Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgespächen gehen. Ob das sinnvoll ist, wenn ich im Lager oder in der Produktion eingesetzt werden soll, ist eine andere Sache.
Ich kann auch den „Einladungen“ des Hartz IV – Centers Folge leisten.

Weil – ich hab jetzt einen kaputten Zeh.
Diese Vorschriften gelten aber auch bei Tuberkulose oder anderen netten Krankheiten.
Attest selber zahlen oder das ganze Hartz IV – Center anstecken.
Mir persönlich fiele die Wahl nicht schwer.

(Hat mir jemand eine hochansteckende, schmerzlose Krankheit?)

Ein Gedanke zu „Der kleine Zeh und das Bundesministerium für Arbeit

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